Wie neueste Informationen belegen, war der Landeshauptmann von Kärnten nach dem Überholvorgang mit über 140 km/h auf den rechten Fahrbahnrand geraten, bevor das Auto ins Schleudern kam und sich überschlug. Das ist immer hin doppelt so schnell wie die erlaubten 70 km/h, die an dieser Stelle erlaubt gewesen wären. Keine 100 Meter danach war ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aufgestellt. Dies kam aus der Untersuchung des VW-Werksteams und der Sachverständigen heraus, die bereits am Montag abgeschlossen wurden.
Zusätzlich zu der überhöhten Geschwindigkeit wurde heute bekannt, dass Jörg Haider bei seinem tödlichen Unfall stark alkoholisiert gewesen ist. Quellen berichten von bis zu 1,8 Promille Alkohol im Blut. Festgestellt wurde der Alkoholisierungsgrad von Kärntens Landeshauptmann durch die Gerichtsmedizin. Dies wurde vom neuen BZÖ – Chef Stefan Petzner nach Rücksprache mit Haiders Familie und den Behörden bestätigt…
Christian Muhr, Österreich